Behindertentransport - Laubitz.de

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Für Behindertentransport mit Rollstuhlrampe muß auf Ihren Transportschein das Transportmittel Taxi / Mietwagen verordnet sein, mit dem Zusatz nicht Umsetzbar aus Rollstuhl.

Für Patienten mit einem eigenen Rollstuhl, bieten wir Fahrten mit dem Behindertentransport an.

Fahrzeug ist mit einer Rollstuhlrampe ausgestattet.

Fahrten können nur durchgeführt werden wenn keine Treppen zu überwinden sind.

Ab 01.01.2004 werden von Ihrer Krankenkasse nur noch Fahrten zu oder von stationären Einrichtungen wie Krankenhaus oder Kur übernommen.

Wenn Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind, müssen Sie einen Eigenanteil entrichten. Dieser beträgt 10% vom Fahrpreis, mindestens 5,00 € höchstens 10,00 € pro Fahrt.

Folgende Fahrten müssen vorher von Ihrer Krankenkasse schriftlich genehmigt werden:

Dialysebehandlung
Chemotherapie
Bestrahlungen
Labor
Reha- Maßnahmen
Ambulante Arztbehandlung

Für die Genehmigung benötigen Sie einen Transportschein von Ihrem behandelnden Arzt. Dieser entscheidet über die Notwendigkeit und das Transportmittel.

Der Transportschein muß vor der Fahrt von Ihrer Krankenkasse schriftlich genehmigt werden.

Die Kosten für medizinsch notwendige Fahrten werden, nach Genehmigung Ihrer Krankenkasse, durch uns mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.

Der Behindertentransport kann auch für private Fahrten gebucht werden.

Für die Rollstuhlrampe wird, je nach Aufwand, ein Zuschlag von mindestens 10,00 € pro Fahrt erhoben. 

 


 
 

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