Krankenfahrten - Laubitz.de

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        Krankenfahrten mit Transportschein

 

Sie benötigen von Ihrem Arzt die "Verordnung einer Krankenbeförderung"

Beförderungsmittel: Taxi / Mietwagen

Folgende Fahrten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen:

 - Krankenhausbehandlung (voll- oder Teilstationär)
 - ambulante Operation
 - Fahrten von oder zu Kureinrichtungen
 - Arbeitsunfall (Abrechnung über Ihre Berufsgenossenschaft)

Für Fahrten zur ambulanten Behandlung benötigen Sie vor der Fahrt eine schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse
Dazu gehören auch Fahrten von und nach:

 - Dialyse
 - onkologische Chemotherapie
 - onkologische Strahlentherapie
 - Fahrten bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung
 - Reha- Behandlung
 - ambulante Arztbehandlung

Wenn Sie nicht befreit von Zuzahlungen sind, müssen Sie einen Eigenanteil entrichten. Dieser beträgt 10 % vom Fahrpreis, mindestens 5,00 € höchstens 10,00 € pro Fahrt.

Haben Sie Fragen zu Krankenfahrten, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. 

Bei Fahrten die nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, wird der Taxipreis berechnet.


 
 

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